Festliche Lichter - auch in Zeiten der Energiekrise

Niederrhein im Blick,

Wie lang in der Fußgängerzone die Lichter brennen, regelt jetzt die neue Energiesparverordnung. Der Werbering Kempen hat mit der Umstellung seiner Weihnachtsbeleuchtung auf LED gut vorgesorgt; hier der (Archiv-)Blick in die hell erleuchtete Judengasse.

Kempen. Hell beleuchtete Schaufenster, einladend weit geöffnete Türen, eine stimmungsvolle Weihnachtsbeleuchtung - so kennt man die Vorweihnachtszeit in Kempen. Und dieses Jahr? Muss wegen der Energiekrise alles dunkel bleiben? Auf keinen Fall, erklärt der Werbering. Richtig ist: die Weihnachtsbeleuchtung stand in diesem Jahr wegen der Energiekrise ein wenig auf der Kippe. Doch inzwischen liegt dem Werbering die Genehmigung der Stadt Kempen vor, so dass sich Kempen in der Vorweihnachtszeit wie gewohnt in festlichem Glanz zeigen darf.
Hintergrund: Der Werbering hatte die gesamte Beleuchtung bereits im Jahr 2015 auf LED umgestellt, so dass während der gesamten Adventszeit nur etwa halb so viel Strom verbraucht wird wie von einem Ein-Personen-Haushalt in einem Jahr. “Die Kosten betragen um die 400 Euro”, teilt der Webering mit. Zudem soll die Brenndauer noch ein wenig verkü̈rzt werden, so dass der Verbrauch noch geringer sein wird. Eine Einschränkung wird es bei der nächtlichen Beleuchtung geben, denn auch in Kempen gilt seit September die so genannte Energiesparverordnung. Sie besagt, dass “der Betrieb beleuchteter oder licht-emittierender Werbeanlagen von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt ist”. Die Vorschrift bezieht sich nur auf Werbeanlagen wie Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen, erklärt Werbering-Geschäftsführer Rainer Hamm. Die Schaufenster, Auslagen oder Dekorationen sind keine Werbeanlagen. Die Schaufensterbeleuchtung darf also an bleiben. “Natürlich sollte man unabhängig von dieser Verordnung darüber nachdenken, bis wann das sinnvoll ist”, so Hamm.
Das werden die Kempener Geschäftsleute sicher auch aus eigenem Interesse beherzigen, denn die Energiekrise trifft auch den Einzelhandel in Kempen: die Geschäftsleute haben selbst deutlich höhere Nebenkosten und zugleich bleibt den Kunden weniger Geld für den Konsum. Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Werberings wurde auch über eine weitere Regelung der neunen Energiesparverordnung gesprochen, die das Offenhalten der Ladentüren betrifft. „In beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, untersagt, sofern das Offenhalten nicht für die Funktion des Ein- oder Ausganges als Fluchtweg erforderlich ist”, besagt Paragraph 10 der Verordnung.
Der Mitgliederversammlung lag die Information vor, dass das Kempener Ordnungsamt dies überprüfen wird und bei Verstößen Ordnungsgelder erhoben werden können und sollen. “Solange die Räume allerdings noch nicht geheizt sind, darf die Ladentüre offen sein. Auch gelegentliches Lüften ist nach meiner Interpretation erlaubt”, stellt Geschäftsführer Hamm richtig. Auf Landesebene legt sich der Handelsverband NRW (HDE) ins Zeug: Er wirbt bei seinen Mitgliedern für aktives Energiesparen - ohne dauerhaft offenstehende Türen und mit reduzierten Beleuchtungszeiten - und bei den Einzelhandelskunden für Verständnis. “Die Energiekrise trifft den Einzelhandel hart, die Energiepreise für die Unternehmen steigen exorbitant und stellen die Kalkulationen der Händlerinnen und Händler auf den Kopf. Nach zwei Jahren Pandemie steht die Branche damit nun vor der nächsten großen Herausforderung”, heißt es von Seiten des HDE.
Durch geschlossene Türen und reduzierte Beleuchtungszeiten bei Nacht soll ein erheblicher Teil an Energie und Energiekosten eingespart werden. “Da aber gleichzeitig bekannt ist, dass bei geschlossenen Ladentüren weniger Kunden ins Geschäft kommen und durch weniger Beleuchtung auch der Werbeeffekt auf der Straße nachlässt, haben der Handelsverband NRW und die Klimaschutzoffensive unter anderem Plakate entwickelt, um die Kunden auf die Thematik hinzuweisen und zu zeigen: Türen zu, Geschäft offen!”, so der HDE. Und das gilt, wenn die kalten Tage kommen, sicher dann auch für Kempen. 

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