Ein Heiligabend und dann 12 heilige Nächte

Niederrhein im Blick,

Niederrhein. Den Heiligabend kennt jedes Kind, aber kennen Sie auch die „12 heiligen Nächte", die jetzt vor der Tür stehen? Am Niederrhein sind sie besser bekannt als „Raunächte". Dem Glauben nach beginnen die zwölf Raunächte am Abend des 25. Dezember und dauern bis zum 6. Januar an In diesen Tagen, so geht die Legende, sollen besondere Dinge geschehen...
Der Begriff „Raunacht" leitet sich vom mittelhochdeutschen „rûch" ab, was so viel wie haarig, aber auch wild bedeutet. In manchen Regionen bezeichnet man die Zeit als „Rauchnächte" , was auf die Begriffe „Rauch" und „Räucherung" zurückgeht. Schriftlich überliefert ist von den Bräuchen aus der Anfangszeit wenig, man weiß lediglich, dass die Raunächte im 16. Jahrhundert erstmals in Dokumenten Erwähnung fanden.
Ursprünglich begannen die Raunächte in der so genannten Thomasnacht vom 21. auf den 22. Dezember und endeten am 6. Januar. Ausgenommen waren Sonn- und Festtage. Inzwischen beschränken sie sich auf den Zeitraum zwischen 25. Dezember und 6. Januar.
In den Raunächten ritt der Vorstellung nach ein wildes Heer aus Geistern und Dämonen durch die Luft und riss jeden mit, der ihm begegnete. Und auch am Niederrhein rankten sich viele Vorstellungen und Bräuche um diese Tage. Auch das Räuchern mit geweihten Kräutern in allen Räumen und Ställen des Hauses zum Schutz gegen Hexen und böse Geister hatte eine große Bedeutung. Heute erinnert das Dreikönigsfest noch an die alten Rituale. Die Sternsinger ziehen mit Weihrauch von Haus zu Haus: Christliches und heidnisches Brauchtum vermischen sich.
Wer mehr über die Raunächte erfahren möchte, kann an einer Führung teilnehmen, die das Freilichtmuseum Dorenburg anbietet: am 4. Januar ab 17.30 Uhr geht es bei einem dreistündigen Rundgang um „Die Raunächte am Niederrhein. Glaube und Geschichte". Die Führung ist für Erwachsene gedacht, die maximale Teilnehmerzahl beträgt 15 Personen. Anmeldung erforderlich unter Telefon 02158 9173-0. Zuzüglich zum regulären Eintritt wird eine Gebühr von 3 Euro erhoben.
 

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