Brötchen und Blumen jetzt wieder sonntags
Niederrhein im Blick,
Der Floristenverband NRW jubelt: das neue Ladenöffnungsgesetz, das am nächsten Samstag, 18. Mai, in Kraft tritt, bringt den Blumenfachgeschäften endlich den ersehnten verkaufsoffenen 1. Feiertag zurück. Am Pfingstsonntag, 19. Mai, dürfen die Geschäfte für fünf Stunden geöffnet sein, ebenso wie zukünftig an Ostersonntag und am 1. Weihnachtstag; am 2. Feiertag bleiben die Geschäfte zu. Die neue Regelung gilt auch für die Bäcker.
„Die Gesetzeslage ist jetzt wieder so wie vor 10,15 Jahren“, sagt Bäckermeister Heinrich Poeth. Damals sei das Ladenöffnungsgesetz geändert worden, um verstärkt die Sonntage zu schützen, „obwohl schwer nachvollziehbar war, wieso der 1. Feiertag heiliger sein sollte als der 2.“ Jedenfalls mussten Bäcker und Blumenhändler seither mit dem 2. Feiertag vorlieb nehmen. Oft zum Ärger der Kunden, die sich gerne mit Brötchen und Blumen eingedeckt hätte. Die jüngste Gesetzesnovelle macht damit Schluss.
„Durch Einbringung der großen Unterschriftenaktion in den Landtag, diverse Gespräche mit Landespolitikern, schriftliche Stellungnahmen und Argumentationen in zwei parlamentarischen Anhörungen konnten wir die
Politiker von SPD und Grünen von unseren Argumenten überzeugen“, freut sich der Floristenverband über das neue Gesetz. Weniger euphorisch ist die Industrie- und Handelskammer, die die Diskussion um die Rückkehr zur jetzt wieder geltenden Regelung im Jahr 2007 angestoßen hatte. Die IHK Mittlerer Niederrhein kritisiert vor allem den Beschluss des Landtags, die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage künftig pro Jahr von 13 auf 11 zu reduzieren.
Gezählt werden dabei nicht nur die verkaufsoffenen Sonntage in der City, sondern auch die in den Stadtteilen. So sei Krefeld zum Beispiel durch die Stadtteilfeste in Hüls, Fischeln oder Uerdingen bislang auf 17 oder 18 verkaufsoffene Sonntage gekommen, erläutert der Geschäftsführer der IHK, Andree Haack. Das ist nach aktueller Gesetzeslage zu viel. Und wer verzichten muss, dürfte für angeregte Diskussionen un-ter den jeweiligen Werbegemeinschaften sorgen.
Der Einzelhandel in Kempen und Tönisvorst ist von dieser neuen Regelung nicht betroffen, aber: „Gerade die Einzelhändler am Niederrhein haben Wettbewerbsnachteile“, erklärt der IHK- Vizepräsident Friedrich-Wilhelm Scholz mit Blick in Richtung Roermond und Venlo. „Die niederländische Konkurrenz hat weitaus weniger restriktive Öffnungszeitenregelungen. Das schätzen die hiesigen Kunden, die gerne sonntags shoppen gehen, bei uns aber vor verschlossenen Türen stehen.“
Geschäftsführer Andree Haack: „Die Niederländer sind sehr umtriebig, was man ihnen ja nicht verdenken kann“. Grundsätzlich dürfen die Ladeninhaber selbst bestimmen, ob sie sonntags geöffnet haben. So sind in Venlo beispielsweise etliche Geschäfte jeden Sonntag offen, darunter auch bekannte Namen wie die „2 Brüder“ oder das „Treffcenter“; der große Rest öffnet jeweils am ersten Sonntag im Monat. Haack: „Wir wissen, dass sich das Konsumverhalten der Menschen verändert. Unterhab der Woche haben die meisten weniger Zeit zum Einkaufen und suchen daher verstärkt nach Shoppingmöglichkeiten am Wochenende – wenn bei uns die Geschäfte zu haben!“ Er ist sicher: „Das Geld aus Holland kommt nicht so leicht zu uns wie unseres nach dort fließt. Und: jeder Euro, der in Holland ausgegeben wird, ist weg und kann hier nicht mehr verkonsumiert werden“.
Auch mit Blick auf die zweite große Konkurrenz, den Onlinehandel, sind restriktive Sonntagsöffnungszeiten ein Nachteil, kritisiert die IHK. Vize-Präsident Scholz: „Im Internet gibt es keinen Ladenschluss“.